Brautservice
Eure Hochzeit wird ein unbeschreibliches Event. Und das sicherlich auch ohne mich. Aber was wäre die schönste Hochzeit ohne ein besonderes Styling?
Ich biete spezielle Hochzeitsangebote an, die deinen großen Tag noch schöner und vor allem unkomplizierter machen. Von der Erstberatung, über die Generalprobe, bis hin zum Tag der Trauung bin ich im wahrsten Sinne des Wortes mit meinem mobilen Brautservice an deiner Seite. So kannst du sicher sein, deinen schönsten Tag im Leben ganz entspannt in der von dir gewünschten Umgebung zu verbringen. Auch im Vorfeld stehe ich mit meiner inzwischen 13-jährigen Erfahrung in der Hochzeitsbranche mit Rat und Tat zur Seite.
Ob Kurz- oder Langhaarfrisuren – ich erfülle dir jeden Wunsch, inkl. Haarschmuck, Schleier, echten Blüten und /oder Haarteilen, immer in Verbindung mit dem perfekten natürlichen Make-up auf dich abgestimmt, denn mir ist Individualität und die Unterstreichung natürlicher Schönheit besonders wichtig. Außerdem möchte ich dir den perfekten Getting Ready Moment schenken, auch wenn es stressig werden sollte, wir achten auf jedes Detail, dass du dich zu 100% wohl fühlst.
Alle Infos und Details werden bei einem unverbindlichen Beratungsgespräch via Zoom ausgiebig nach deinen Wünschen besprochen.
Ich freue mich auf Dich
Kirsi
Unsere Preise und Pakete
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Brautfrisur 170,- €
inkl. Nadeln, sowie Locken mit dem Lockenstab oder glätten, einarbeiten von Schleier oder Haarschmuck (1 Std.)
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Braut-Make-Up 100,- €
(1 Std.)
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Lash Extensions 10,- €
einzelne falsche Wimpern
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Probetermin 110,- €
Probe von Frisur oder Make-Up (1 Std.)
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Jedes weitere Styling 85,- €
für Familie und Freunde, pro Hochsteckfrisur oder Make-Up
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Föhnfrisur oder Locken machen 50,- €
für Familie und Freunde
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Brautpaket "Silber" 250,- €
Brautfrisur und Braut-Make-Up (2 Std.)
inkl. Nadeln, sowie Locken mit dem Lockenstab oder glätten, einarbeiten von Schleier oder Haarschmuck
ohne Probetermin -
Brautpaket "Gold" 470,- €
Brautfrisur und Braut-Make-Up inkl. Probetermin
Probetermin: (2 Std.)
Probe der Frisur und des Macke-Ups
Hochzeitstag: (2Std.)
inkl. Nadeln, sowie Locken mit dem Lockenstab oder glätten, einarbeiten von Schleier oder Haarschmuck
Braut-Make-Up
Anfahrt ab dem Salon
die ersten 5 km pauschal 45,- €
pro weiterer gefahrener kilometer: 0,50 €
Termine vor 8 Uhr oder Sonntags
+ 25,- € pro Stunde
Feedback Brautservice
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Kundin verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Friseurin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen Mein Frisörladen und der Kundin zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist spätestens am Tag der Leistung in bar zu bezahlen.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für Mein Frisörladen und der Kundin verbindliche Auftragserteilung dar. Die Festbuchung erfolgt durch Unterzeichnung dieses Vertrages durch die Friseurin und der Kundin.
Im Falle einer Festbuchung steht der Friseurin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Friseurin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 5 Werktage nach dem ausgeführten Probetermin bzw. 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Gestalterische Auffassung
Die Kundin vermittelt vor dem Probetermin der Friseurin ihre Wunschvorstellung, z.B. durch Referenzbilder. Die Friseurin wird aufgrund ihrer Erfahrung diesbezüglich Vorschläge und Empfehlungen geben. Die Ausführung der Probefrisur durch die Friseurin hinsichtlich Haltbarkeit und Sauberkeit ist nicht gleichzusetzen mit der endgültigen Ausführung am Hochzeitstermin und stellt kein Kriterium dar.
Beim Probetermin und auch beim Brautstyling am Hochzeitstag ist die Kundin aufgefordert aktiv durch konstruktive Kritik zur Gestaltung beizutragen und ihre Zustimmung zu der gestalterischen Ausführung der Friseurin zu geben.
Bei einem Probetermin kann die Gestaltung des Stylings auch noch zu einem späteren Zeitpunkt von der Kundin verändert werden. Im Falle eines nachträglichen Änderungswunsches ist ein weiteres Probestyling gesondert zu honorieren.
Honorar
Beim Probetermin bezahlt die Kundin die Kosten für den Probetermin. Die Restkosten sind am Tag des Brautstylings zu entrichten. Soweit nicht zwischen der Friseurin und der Kundin anders schriftlich vereinbart, sind alle Zahlungen in bar zu entrichten.
Bei Arbeitszeiten vor oder nach den normalen Arbeitszeiten zwischen 8.00 und 20.00 Uhr berechnet die Friseurin der Kundin zusätzlich Extrakosten von 25,-€ für jede angefangene Stunde.
Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert die Kundin einen Auftrag später als 5 Werktage nach dem ausgeführten Probetermin oder 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin, ohne dass die Friseurin dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Fahrtkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Friseurin mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.
Sollte die Friseurin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretenden Umstanden nicht erbringen können, wird die Friseurin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Friseurin in diesem Falle nicht.
Haftung
Bei der Durchführung des Auftrags von der Friseurin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden haftet die Friseurin nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Aufträgen im Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Friseurin.